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ORGANISATORISCHES
Logopädie ist in Österreich ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf. Voraussetzung für eine logopädische Erstuntersuchung / Therapie ist eine ärztliche Zuweisung.
Kassendirektverrechnung mit ÖGK, BVAEB und SVS
Als Vertragslogopädin rechne ich direkt mit der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt ab. Für den Patienten entstehen keine kosten. Sieht Ihre Krankenkasse einen Selbstbehalt vor, wird Ihnen dieser direkt von der Krankenversicherung mit der Quartalsabrechnung in Rechnung gestellt.
Wahltherapeutenverrechnung für KFA
Die Verrechnung erfolgt ähnlich dem Wahlarztprinzip. Sie reichen die bezahlte Honorarnote mit dem chefärztlich bewilligten Verordnungsschein bei ihrer Sozialversicherungsanstalt ein und bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet.
Nach ärztlicher Verordnung können Hausbesuche durchgeführt werden. (Bezirk Weiz)
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